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Wer kann für Vergehen im Umgang mit Gefahrstoffen zur Verantwortung gezogen werden (z. B. Bußgeld)?

Nur der Präsident des THW
Nur der/die Auftraggeber/in
Jede/r Helfer/in im THW
Überprüfen

(zu % wurde diese Frage richtig beantwortet)

Fragen beantwortet:
Richtig beantwortet:
Falsch beantwortet:
©2024 Malte Sehmer
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