Frage 54 von 268

Wer entscheidet über die Ausrufung des Katastrophenfalls?

Organisationen des Katastrophenschutzes – auch das THW ist berechtigt
Katastrophenschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte bzw. Bezirksregierungen
Ausschließlich die Bundesregierung
©2025 Malte Sehmer
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Build 12.02.2025, 10:48