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Welche Absperrbereiche sind bei einem Gefahrgutunfall mit explosiven Stoffen und Gegenständen (MG 1) einzuhalten?

Gefahrbereich 50m, Absperrbereich 300m
Gefahrbereich 500m, Absperrbereich 1000m
Gefahrbereich 50m, Absperrbereich 100m
Gefahrbereich 300m, Absperrbereich 1000m
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©2024 Malte Sehmer
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