Darf beim CBRN-Einsatz zur Menschenrettung auch ohne vollständige Sonderausrüstung vorgegangen werden?
Bereich der Gefahrengruppe IIIA mit Kernbrennstoffen, IIIB mit Stoffen der Risikogruppe 4 und IIIC mit Munition oder Kampfstoffen dürfen ohne Anwesenheit einer fachkundigen Person auch zur Menschenrettung nicht betreten werden
Nein, in keinem Fall.
Ja, es müssen jedoch mindestens Körperschutz Form 1 und Isoliergeräte getragen werden.