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Darf beim CBRN-Einsatz zur Menschenrettung auch ohne vollständige Sonderausrüstung vorgegangen werden?

Ja, es müssen jedoch mindestens Körperschutz Form 1 und Isoliergeräte getragen werden.
Nein, in keinem Fall.
Bereich der Gefahrengruppe IIIA mit Kernbrennstoffen, IIIB mit Stoffen der Risikogruppe 4 und IIIC mit Munition oder Kampfstoffen dürfen ohne Anwesenheit einer fachkundigen Person auch zur Menschenrettung nicht betreten werden
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©2024 Malte Sehmer
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