Frage 3 von 63

Wer kann für Vergehen im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern zur Verantwortung gezogen werden?

Nur die Präsidentin / der Präsident des THW.
Nur der Auftraggeber.
Jede Helferin / jeder Helfer im THW.
©2025 Malte Sehmer
|
Impressum
|
FAQ
|
Feedback
|
Als App installieren
|
Build 12.02.2025, 10:48