3/63

Wer kann für Vergehen im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern zur Verantwortung gezogen werden?

Jede Helferin / jeder Helfer im THW.
Nur der Auftraggeber.
Nur die Präsidentin / der Präsident des THW.
Überprüfen

Globale Statistik dieser Frage

% richtig

Diese Frage wurde insgesamt von allen Nutzern 0 Mal beantwortet, davon 0 Mal richtig

©2024 Malte Sehmer
|
Impressum
|
Feedback
|
Als App installieren