CBRN-Quiz
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Wer kann für Vergehen im Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern zur Verantwortung gezogen werden?
Nur der Auftraggeber.
Nur die Präsidentin / der Präsident des THW.
Jede Helferin / jeder Helfer im THW.
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©2024 Malte Sehmer
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