Frage 63 von 70

Ein Atemschutzgeräteträger darf nicht in den Atemschutzeinsatz gehen, wenn

er Körperschmuck trägt, der beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann.
Kopfbehaarung (Bart, Koteletten, Haupthaar) den Dichtsitz der Maske verhindert.
er Medikamente eingenommen hat, die die körperliche Leistungsfähigkeit herabsetzen.
er im Bereich der Dichtlinie des Atemanschlusses Körperschmuck trägt.
©2025 Malte Sehmer
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Build 12.02.2025, 10:48