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Ein Atemschutzgeräteträger darf nicht in den Atemschutzeinsatz gehen, wenn

er Körperschmuck trägt, der beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann.
er Medikamente eingenommen hat, die die körperliche Leistungsfähigkeit herabsetzen.
Kopfbehaarung (Bart, Koteletten, Haupthaar) den Dichtsitz der Maske verhindert.
er im Bereich der Dichtlinie des Atemanschlusses Körperschmuck trägt.
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©2024 Malte Sehmer
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