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Ein Atemschutzgeräteträger darf nicht in den Atemschutzeinsatz gehen, wenn
Kopfbehaarung (Bart, Koteletten, Haupthaar) den Dichtsitz der Maske verhindert.
er Medikamente eingenommen hat, die die körperliche Leistungsfähigkeit herabsetzen.
er Körperschmuck trägt, der beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann.
er im Bereich der Dichtlinie des Atemanschlusses Körperschmuck trägt.
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©2024 Malte Sehmer
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