Frage 57 von 70

Ein unter Pressluftatmern vorgehender Trupp muss

die Länge des Rückzugswege nicht beachten, da ausschließlich die Warneinrichtung maßgebend ist.
das Erreichen des Einsatzortes der Atemschutzüberwachung mitteilen.
die Länge des Rückzugwegs beachten, da hierdurch die Einsatzdauer verringert wird.
für den Rückweg in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einplanen.
©2025 Malte Sehmer
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Build 12.02.2025, 10:48