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Filtergeräte dürfen eingesetzt werden:
bei Aufräumarbeiten im Freien und in verqualmten Räumen
bei Wald- und Heidebränden
bei Arbeiten in Kellern, Brunnen und Schächten
im unter Beachtung der Einsatzgrenzen und im Ermessen des Einsatzleiters
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©2024 Malte Sehmer
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