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Filtergeräte dürfen eingesetzt werden:

bei Wald- und Heidebränden
im unter Beachtung der Einsatzgrenzen und im Ermessen des Einsatzleiters
bei Aufräumarbeiten im Freien und in verqualmten Räumen
bei Arbeiten in Kellern, Brunnen und Schächten
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©2024 Malte Sehmer
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