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An Einsatzstellen muss umluftunabhängiger Atemschutz eingesetzt werden,

wenn die zu erwartenden Atemgifte nicht eingeschätzt werden können.
wenn der Sauerstoffgehalt der Atemluft 17 Vol.-% unterschreitet.
wenn Kohlenmonoxid zu erwarten ist.
wenn der Gruppenführer dieses anordnet.
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©2024 Malte Sehmer
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