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An einer Einsatzstelle können Feuerwehrangehörige (SB) als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden, wenn

wenn sie nicht unter 18 Jahre alt sind, ärztlich untersucht, als Atemschutzgeräteträger ausgebildet sind und die erforderlichen Nachweise erbracht haben.
sie körperlich gesund sind, mindestens 18 Jahre alt sind, seit 5 Jahren der Feuerwehr angehören und die Einsatzkurzprüfung des PA beherrschen.
wenn sie erfolgreich den Truppführerlehrgang absolviert haben.
sie momentan körperlich fit sind und eine Unterweisung durch andere Atemschutz- geräteträger erhalten haben.
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©2024 Malte Sehmer
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