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Die Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehren schreiben vor, dass

truppweise vorzugehen ist.
eine Atemschutzüberwachung nur beim Vorgehen in Gebäude erforderlich ist.
grundsätzlich immer alle verfügbaren Geräteträger einzusetzen sind.
Sicherheitstrupps („Rettungstrupp“ nach UVV) zu stellen sind.
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©2024 Malte Sehmer
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