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Die Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehren schreiben vor, dass

eine Atemschutzüberwachung nur beim Vorgehen in Gebäude erforderlich ist.
Sicherheitstrupps („Rettungstrupp“ nach UVV) zu stellen sind.
grundsätzlich immer alle verfügbaren Geräteträger einzusetzen sind.
truppweise vorzugehen ist.
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©2024 Malte Sehmer
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