Frage 24 von 70

Ärztliche Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger (bis zum 50. Lebensjahr) müssen durchgeführt werden:

in Abständen von 3 Jahren
ggf. in kürzeren Abständen nach Ermessen des ermächtigten Arztes
alle 2 Jahre
jährlich
©2025 Malte Sehmer
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Build 12.02.2025, 10:48