Frage 24 von 70
Einstellungen
Ärztliche Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger (bis zum 50. Lebensjahr) müssen durchgeführt werden:
in Abständen von 3 Jahren
Select answer: in Abständen von 3 Jahren
ggf. in kürzeren Abständen nach Ermessen des ermächtigten Arztes
Select answer: ggf. in kürzeren Abständen nach Ermessen des ermächtigten Arztes
alle 2 Jahre
Select answer: alle 2 Jahre
jährlich
Select answer: jährlich
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©2025 Malte Sehmer
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Build 12.02.2025, 10:48