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Ärztliche Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger (bis zum 50. Lebensjahr) müssen durchgeführt werden:

jährlich
alle 2 Jahre
ggf. in kürzeren Abständen nach Ermessen des ermächtigten Arztes
in Abständen von 3 Jahren
Überprüfen

(zu % wurde diese Frage richtig beantwortet)

Fragen beantwortet:
Richtig beantwortet:
Falsch beantwortet:
©2024 Malte Sehmer
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